Der Einbau eines Überspannungsschutzes in PV-Anlagen ist seit
01.10.2016 durch die VDE Normen 0100-443 und 0100-534 gefordert.
Seit dem
14.12.2018 ist die Übergangsfrist abgelaufen und die Normen sind verpflichtend. Dies gilt bei PV-Neuanlagen ebenso wie bei Umbauten und Erweiterungen von Photovooltaikanlagen. Damit Sie wissen, was zukünftig zu tun ist beraten wir Sie gerne.
Wir arbeiten auf dem aktuellen Stand der Technik und halten uns an die aktuell gültigen Normen und Vorschriften!
Zur Info:Gebäuden mit
äußerem Blitzschutz (Fangstangen am First und Ableitungen an den Gebäudeecken):
Hier ist auch ein entsprechender innerer Blitzschutz (Blitzschutzpotentialausgleich) notwendig. Dieses Bauteil vom Typ I ist meist für den bestehenden Netzanschluss (AC) schon vorhanden. Bei der Installation einer PV-Anlage auf so einem Gebäude gibt es 2 Varianten bezüglich der Ableiter für die PV-Installation. Stets auf beiden Seiten des Wechselrichters, also AC und DC- Seite.
- Entweder man hält mit dem Modulfeld und sämtlichen DC-Leitungen den Trennungsabstand (berechneter Schutzabstand gegen Überschlag des Blitzes) zu allen Bauteilen des äußeren Blitzschutzes ein. Dies ist baulich oft schwierig umzusetzen und das Modulfeld wird zwingend recht klein. Hier wäre auf der DC-Seite pro MPP ein Ableiter vom Typ II gefordert und ein Typ II-Ableiter für den AC-Anschluss des Wechelrichters.
- Oder man integriert das Modulfeld in den äußeren Blitzschutz und kann den Trennungsabstand für die Modulbelegung komplett vernachlässigen. Hierbei muss das Montagesystem an allen Ecken und Kreuzungspunkten mit den Ableiterdrähten verbunden werden. Im Falle eines Blitzeinschlages liegt auf allen Modulen samt Kabeln direktes Blitzpotential an, dies birgt natürlich auch ein erhöhtes Schadensrisiko (inkl. Brandgefahr). Um Schäden am Wechselrichter und an der Hauselektrik zu vermeiden muss hier am Gebäudeeintritt der DC-Leitungen ein Ableiter vom Typ I pro MPP gesetzt werden, auf der AC-Seite des Wechselrichters ebenso ein Typ I Ableiter. Durch die unbegrenzte Dachbelegung ist dies die meistens umgesetzte Variante.
Gebäuden ohne äußeren Blitzschutz:Hier sind gemäß VDE 0185-305-3, Beiblatt 5 und TS 50539-12 sowohl auf der Netzseite (AC) als auch auf der PV-Seite (DC) Ableiter vom Typ II pro MPP Tracker empfohlen. Ist am Netzanschluss bei Bestandsanlagen noch kein Überspannungsableiter Typ 2 verbaut, ist dieser gemäß VDE 0100-443 bei Umbau nachzurüsten (
Pflicht).