PV Schadenverhütung

Feuerwehrschalter

Der PV Feuerwehrschalter schaltet im Brandfall die Gleichstromleitung zwischen PV-Modulen und Wechselrichter spannungsfrei und verhindert somit eine Gefährdung der Einsatzkräfte durch Stromschlag bei Löscharbeiten. Er ermöglicht das Freischalten einzelner, sowie mehrerer Strings.
Der Feuerwehrschalter bietet für kleine und große PV-Aufdachanlagen einen optimalen Schutz. Er kann sowohl manuell vor Ort, als auch mittels verzögertem Unterspannungsauslöser aus der Ferne abgeschaltet werden.

Überspannungsschutz

Sie betreiben eine Photovoltaikanlage oder sogar einen Batteriespeicher?
Überspannungsschutz bedeutet in erster Linie Sicherheit für die Investition. Um Ihre Anlage auch bei äußeren Fremdeinwirkungen, wie Überspannung durch Bltzeinschlag oder Spannungschwankungen im Netz zu schützen, empfehlen wir Ihnen den Einbau eines sogenannten Überspannungsschutz. Damit ist kein äußerer Blitzschutz auf Ihrem Dach gemeint, sondern viel mehr aktive Bauteile, die Ihre elektrischen Geräte zu Hause und natürlich auch die PV Anlage samt Batteriespeicher schützen können.
Auch wenn ein Blitz nicht direkt, sondern einige Meter entfernt auf einem freien Feld einschlägt, können sich durch dessen Magnetfeld sehr hohe Spannungsspitzen einkoppeln. Die Elektronik in vielen Geräten (Fernseher, Heimkino, Computer etc.) inklusive den Wechselrichtern reagiert hier sehr empfindlich. Hierfür werden Schutzgeräte in alle Leitungen, die ins Gebäude kommen, eingesetzt. Dazu zählen vor allem die Solarkabel von den PV-Modulen und der reguläre Anschluss vom Stromnetz. In Zeiten von Klimaerwärmung und zunehmenden Unwettern keine schlechte Idee für elektronische Geräte.
Sie haben Interesse? Wir beraten Sie gerne und finden eine individuelle Lösung!

Überspannungsschutz für PV Anlagen

Der Einbau eines Überspannungsschutzes in PV-Anlagen ist seit 01.10.2016 durch die VDE Normen 0100-443 und 0100-534 gefordert.

Seit dem 14.12.2018 ist die Übergangsfrist abgelaufen und die Normen sind verpflichtend. Dies gilt bei PV-Neuanlagen ebenso wie bei Umbauten und Erweiterungen von Photovooltaikanlagen. Damit Sie wissen, was zukünftig zu tun ist beraten wir Sie gerne.
Wir arbeiten auf dem aktuellen Stand der Technik und halten uns an die aktuell gültigen Normen und Vorschriften!


Zur Info:
Gebäuden mit äußerem Blitzschutz (Fangstangen am First und Ableitungen an den Gebäudeecken):
Hier ist auch ein entsprechender innerer Blitzschutz (Blitzschutzpotentialausgleich) notwendig. Dieses Bauteil vom Typ I ist meist für den bestehenden Netzanschluss (AC) schon vorhanden. Bei der Installation einer PV-Anlage auf so einem Gebäude gibt es 2 Varianten bezüglich der Ableiter für die PV-Installation. Stets auf beiden Seiten des Wechselrichters, also AC und DC- Seite.
  • Entweder man hält mit dem Modulfeld und sämtlichen DC-Leitungen den Trennungsabstand (berechneter Schutzabstand gegen Überschlag des Blitzes) zu allen Bauteilen des äußeren Blitzschutzes ein. Dies ist baulich oft schwierig umzusetzen und das Modulfeld wird zwingend recht klein. Hier wäre auf der DC-Seite pro MPP ein Ableiter vom Typ II gefordert und ein Typ II-Ableiter für den AC-Anschluss des Wechelrichters.
  • Oder man integriert das Modulfeld in den äußeren Blitzschutz und kann den Trennungsabstand für die Modulbelegung komplett vernachlässigen. Hierbei muss das Montagesystem an allen Ecken und Kreuzungspunkten mit den Ableiterdrähten verbunden werden. Im Falle eines Blitzeinschlages liegt auf allen Modulen samt Kabeln direktes Blitzpotential an, dies birgt natürlich auch ein erhöhtes Schadensrisiko (inkl. Brandgefahr). Um Schäden am Wechselrichter und an der Hauselektrik zu vermeiden muss hier am Gebäudeeintritt der DC-Leitungen ein Ableiter vom Typ I pro MPP gesetzt werden, auf der AC-Seite des Wechselrichters ebenso ein Typ I Ableiter. Durch die unbegrenzte Dachbelegung ist dies die meistens umgesetzte Variante.
Gebäuden ohne äußeren Blitzschutz:
Hier sind gemäß VDE 0185-305-3, Beiblatt 5 und TS 50539-12 sowohl auf der Netzseite (AC) als auch auf der PV-Seite (DC) Ableiter vom Typ II pro MPP Tracker empfohlen. Ist am Netzanschluss bei Bestandsanlagen noch kein Überspannungsableiter Typ 2 verbaut, ist dieser gemäß VDE 0100-443 bei Umbau nachzurüsten (Pflicht).
 

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