E-CHECK E|Mobilität

E-CHECK E|Mobilität

Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester "Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge"

Eine regelmäßige Prüfung der Sicherheit öffentlich zugänglicher sowie gewerblich genutzter Ladestationen ist sicherzustellen. Die Inhalte der Prüfungen und die Prüffristen ergeben sich aus Normen, Hersteller- und Errichterhinweisen und je nach Installationsort und Nutzungsart auch aus gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung) sowie den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 3).
 
  • DIN VDE 0100-600
    - Prüfung ortsfester Anschlüsse
     
  • DIN VDE 0701-0702
    - Prüfung orstveränderlicher Anschlüsse
     
Was versteht man unter Elektrofahrzeug?
  • Elektrofahrräder
    (Pedelecs und E-Bikes)
  • Elektromotorroller
    (E-Roller oder E-Scooter)
  • PKW mit Hybridantrieb
    (Kombination Elektromotor/Verbrennungsmotor)
  • PKW mit rein elektrischem Antrieb
  • Elektrobusse
  • elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge
    (LKW oder Transporter)
Der E-CHECK sorgt für geprüfte Sicherheit
Bei der Anschaffung eines Elektroautos muss einiges beachtet werden, damit das Fahrzeug sicher und problemlos zu Hause geladen werden kann. Wir als qualifizierter E-Mobilität Fachbetrieb der Elektroinnung bieten das nötige Fachwissen zur E-Mobilität und können mittels E-CHECK E-Mobilität die elektrischen Voraussetzungen überprüfen und die nötige Infrastruktur installieren.

Normen und Richtlinien
Folgende technische Regeln und Normen sind bei Errichtung von Elektroinstallationen für den Anschluss von Ladeeinrichtungen relevant:
  • DIN 18015-1
    Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Planungsgrundlagen
     
  • DIN EN 61851
    Normenreihe für Ladeinfrastruktur
     
  • DIN VDE 0100
    Errichten von Niederspannungsanlagen
     
  • Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
     
  • Technische Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber
     
  • VDE-AR-N 4100
    Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)
     
  • VDI 2166, Blatt 2
    Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität

Hinweis

Das technische Regelwerk (VDE-AR-N 4100) und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber lassen für den ein- phasigen Betrieb nur einen maximalen Ladestrom von 20 A (4,6 kW) zu.
Diese Leistungsgrenze dient dem Schutz vor Unsymmetrie und entspricht in Deutschland dem aktuellen Stand der Technik.

Wir sind